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Die GEMA

GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Als Gastgeber einer größeren Festlichkeit müssen Sie in den meisten Fällen Vergütungen für die Schöpfer von Musikwerken in die Gesamtkosten mit einbeziehen. Diese sind zentral an die GEMA zu überweisen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende elementare Fragen:

Was ist die GEMA und welche Aufgaben hat sie?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat die Aufgabe, jeder Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik nachzugehen und hat zu prüfen, ob Vergütungsansprüche zu stellen sind. Nach dem "Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9.9.1965" (BGBL I, S. 1294) spielt die GEMA als Verwertungsgesellschaft die Vermittlerrolle zwischen den Inhabern von Musik-Urheberrechten und denen, die diese Rechte nutzen wollen.

Was heißt das für den Ausrichter einer Feier?

Nach § 13a des eben zitierten "Wahrnehmungsgesetzes" hat der Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft (hier: der GEMA) einzuholen.

Viele werden an dieser Stelle sagen:
"Also, wenn ich im Hotel zur Post meine Hochzeit feier, bin ich a) kein Veranstalter sondern Gastgeber und b) ist die Feier nicht öffentlich!"

Dies sieht die GEMA anders: Als Gastgeber sind Sie einem Veranstalter gleichgestellt und die Öffentlichkeit ist im Urheberrechtsgesetz in spezieller, vom allgemeinen Verständnis abweichender Weise definiert, so dass in der Regel Familienfeiern z.B. in Restaurants als öffentlich gewertet werden müssen.

Wie erlangt man die Einwilligung der GEMA?

Ihre Festlichkeit sollten Sie vor dem Termin bei der GEMA anmelden. Links zu den passenden Rubriken auf den Seiten der GEMA finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Falls Sie nicht sicher sind, ob eine Meldepflicht für Ihre Feier besteht, fragen Sie Ihren Wirt bzw. den Vermieter der Räumlichkeiten oder rufen Sie am Besten direkt bei der GEMA an.

Ablauftechnisch sind drei Varianten üblich:

Mit welchen Kosten ist in Sachen GEMA zu rechnen?

Für die urheberrechtliche Vergütung der verschiedenen Nutzungsarten von Musik gibt es sehr differenzierte Tarife, die eine Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle sicherstellen sollen und gleichzeitig den jeweiligen Größenordnungen und Umständen angepasst sind. Für Fragen im Hinblick auf die GEMA-Kosten steht Ihnen gerne die jeweils örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion zur Verfügung.

Wo genau Sie Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion finden können erfahren Sie unter:
http://www.gema.de/

Hier finden Sie die GEMA-Tarifübersicht 2009 für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergaben (DJ):
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ad/tarifuebersicht_veranstaltungen_tontraeger.pdf

Spezielle Informationen zum Thema GEMA bei privaten Feiern und Hochzeiten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/

Formulare zur Anmeldung Ihrer Feier finden Sie auch auf den Seiten der GEMA unter folgendem Link:
http://www.gema.de/veranstaltungen/

Fragebogen/Anmeldung zu Musiknutzungen bei Veranstaltungen:
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/formulare/formulare_aida/fragebogen_veranstaltungen.pdf

Fragebogen/Anmeldung zu Musikaufführungen zu besonderen Anlässen vor geladenen Gästen:
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/formulare/formulare_aida/fragebogen_besondere_anlaesse.pdf